AGB

I. Leistungen

  1. Während ihrer Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit nimmt die Vertragspartnerin die Dienste der freiberuflich tätigen Hebamme (Hebammenhilfe) in Anspruch und bezieht von ihr die erforderlichen Hebammenleistungen. Diese bestehen insbesondere in der Beratung, der Vorsorge, Hilfen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung bis zwölf Wochen nach der Entbindung und Hilfe während der Stillzeit.

Im Einzelnen nimmt die Vertragspartnerin folgende Leistungen in Anspruch:

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  1. Die Gebühren werden bei gesetzlich versicherten Vertragspartnerinnen von der Hebamme direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet.

Name der Krankenkasse der Vertragspartnerin:

Daten laut Versichertenkarte:

Nr. der Kasse: .........................................................................................

Versichertennummer: .........................................................................................

Status: .........................................................................................

Gültig bis: .........................................................................................

  1. Einer privat versicherten Vertragspartnerin stellt die Hebamme folgendes in Rechnung:

O Gebühren entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung oder

O Gebühren bis zum 1,8-fachen Satz der gültigen Kassengebühren.

Vor- und Zuname, Adresse und Geburtsdatum des Ehepartners der Vertragspartnerin:

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  1. Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich-rechtlichen Kostenträgers (z.B. Krankenkasse etc.). In diesen Fällen ist die Vertragspartnerin als Selbstzahlerin zur Zahlung der Hebammenvergütung verpflichtet.

 

II. Zusatzleistungen / Wahlleistungen

  1. Folgende Leistungen können nicht mit einer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und werden der Vertragspartnerin privat in Rechnung gestellt.

O Falls die Krankenkasse die Bezahlung von anfallenden umfangreichen Wegegeldern ablehnen sollte, ist die Vertragspartnerin bereit und verpflichtet, diese selbst privat zu bezahlen.

O Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Häufigkeit oder Umfang die nach der Hebammen-Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 134a SGB V abzurechnenden Leistungen übersteigt, wird die Hebamme die Vertragspartnerin insoweit vorher unterrichten. Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber belehrt worden zu sein, dass sie verpflichtet ist, diese Kosten selbst zu übernehmen und privat zu bezahlen.

 

III. Hinweise und Belehrungen

  1. Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass sie zur Zahlung dieser zusätzlichen Gebühren verpflichtet ist, auch wenn die Gebühren oder Teile dieser Gebühren von der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe nicht übernommen werden.
  2. Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber hinaus belehrt worden zu sein, dass die Erstattung der Hebammengebühren im Rahmen einer privaten Krankenversicherung jeweils von den Einzelheiten des geschlossenen Krankenversicherungsvertrages der Vertragspartnerin abhängt, von dessen Inhalt die Hebamme keine Kenntnis hat. Es wird klargestellt, dass die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Versicherungsbedingungen auf die Erstattungsfähigkeit der Gebühren zu überprüfen und dies auch nicht tun wird.
  3. Die Vertragspartnerin ist darauf hingewiesen worden, dass sie die Gebühren eines Termins in der Praxis der Hebamme, den die Vertragspartnerin unentschuldigt nicht wahrgenommen hat, privat zu bezahlen hat, da diese Gebühren nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden können. Gleiches gilt hinsichtlich der Gebühren eines Hausbesuchs bei der Vertragspartnerin, den die Hebamme mit und bei der Vertragspartnerin vereinbart hat, die Vertragspartnerin aber unentschuldigt und absprachewidrig nicht anwesend war, insbesondere hinsichtlich des Wegegelds.
  4. Die Vertragspartnerin bestätigt ausdrücklich, mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein.
  5. Die Vertragspartnerin bestätigt, die Datenschutzerklärung der Hebamme erhalten zu haben.
  6. Beide Parteien vereinbaren hiermit, dass sämtliche Änderungen dieser Vereinbarung und Nebenabreden der Schriftform bedürfen.
  7. Hiermit verpflichtet sich Frau/Herr........................................................................................................,

wohnhaft ..................................................................................................................................................,

für die Kosten ...........................................................................................................................................

(gesamtschuldnerisch neben der Vertragspartnerin) aufzukommen.

..................................................................................

Unterschrift der die Kosten übernehmenden Person

 

IV. Zahlung

O Die Vertragspartnerin bestätigt: Die oben genannten Punkte habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden. Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.

O Die Vertragspartnerin bestätigt, hinsichtlich einer individuellen Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft und eines individuellen Vorgesprächs über Fragen der Schwangerschaft und Geburt noch bei keiner anderen Hebamme vorstellig gewesen zu sein, da diese Gebühren bei jeder Schwangeren als Pauschale gegenüber der Krankenkasse nur einmal abrechnungsfähig sind. Anderenfalls ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die entsprechenden Gebühren selbst zu zahlen.

O Die Vertragspartnerin bestätigt, nicht gleichzeitig mit den Hebammenleistungen auch gleiche ärztliche Leistungen, insbes. Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen zu haben, da insoweit keine (Doppel-)Abrechnung vorgenommen werden kann. Anderenfalls ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die entsprechenden Gebühren selbst zu zahlen.

O Die Vertragspartnerin bestätigt, die Hebamme über alle Leistungen informiert zu haben, die sie bei einer anderen Hebamme oder gleichzeitig bei einem Frauenarzt in Anspruch nimmt bzw. bereits genommen hat.

O Die Vertragspartnerin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Hebamme die zur Geltendmachung von Hebammenhonoraren notwendigen Auskünfte an die zuständigen Stellen (insbesondere Abrechnungsunternehmen, dies gilt insbesondere auch beim anteiligen Wegegeld zwischen privat und gesetzlich Versicherten) und die gesetzlichen Auskünfte gegenüber dem Gesundheitsamt erteilt.

O Die Vertragspartnerin entbindet die Hebamme von der Schweigepflicht hinsichtlich einer Vertretungshebamme (Frau _____________________), mit der die Vertragspartnerin einen eigenen Behandlungsvertrag abschließen wird, so dass die Hebamme für deren Handlungen nicht haftet.

Die Entbindung von der Schweigepflicht kann durch die Vertragspartnerin jederzeit widerrufen werden.

  1. Alle Rechnungen der Hebamme sind durch die Vertragspartnerin spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Krankenversicherung oder die Beihilfestelle (so auch § 286 Abs. 3 BGB).

 

V. Erreichbarkeit

Die Hebamme ist tagsüber zwischen 8:00 und 18:00 Uhr unter der Nummer 0151 10676325 zu erreichen

Falls nicht telefonisch erreichbar, besteht immer die Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen.

Im Falle von Verhinderung/Krankheit/Urlaub bitte Vertretungshebamme kontaktieren (s.o.)

In dringenden Notfällen: Kinderarzt/Kinderklinik anrufen oder 112 wählen! Nicht auf Rückruf warten

 

Die Vertragspartnerin bestätigt, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben.

...................................................................., den ...........................

 

 

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(Vertragspartnerin)                                                                                                    (Hebamme)